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Brustvergrößerung auf Rezept

Wann bezahlt die Krankenkasse eine Brustvergrößerung

Ab wann gibt es eine Brustvergrößerung auf Rezept? Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Brustvergrößerung? Je nach Versicherungsgesellschaft gibt es bekannte Fälle, bei denen eine Kostenübernahme für eine Brustvergrößerung genehmigt wurden. Generell gilt, dass für eine Kostenübernahme seitens der Krankenversicherung, eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden muss. Die Ursache kann physischer oder aber auch psychischer Natur sein. Wobei die meisten Anträge einer "Brustvergrößerung auf Rezept" wegen psychischen Gründen, trotz ärztlicher Atteste, oftmals nicht genehmigt werden. Frauen, die eine Brustvergrößerung auf Rezept, können sich als glücklich schätzen.

Brustvergrößerungen sind Schönheitsoperationen

Genau hier liegt meist das Problem, weshalb eine Brustvergrößerung auf Rezept bei Krankenkassen nicht genehmigt werden. Da es sich bei einer Brustvergrößerung um keine medizinische Notwendigkeit handelt, sondern viel mehr ästhetische Aspekte im Vordergrund stehen und somit ein "Eingriff in einen gesunden Körper" vorgenommen wird, lehnen die Krankenkassen eine Kostenübernahme ab.

Wie heisst es so schön: Ein Versuch ist es wert. Wer weiss, vielleicht gehören auch Sie zu den glücklichen Frauen, bei denen ein formloser Antrag genügt, um eine "Brustvergrößerung auf Rezept" zu bekommen. Viel Glück!